Satzung

Die Trachten dürfen auf keinen fall an Personen ausgeliehen werden, welche nicht der Trachtengruppe angehören.

 

Kinder der Trachtengruppe sind Beitragsfrei.

 

Der Verein setzt sich ein für die Erhaltung, Pflege und Förderung des Brauchtums ein.

 

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Die Organe des Vereins sind Vorsitzende/r, Vorstand, Beirat und Mitgliederversammlung.

 

Der Vorstand besteht aus:

 

  • 1. Vorsitzenden
  • 2. Vorsitzenden
  1. Stellvertreter/in
  2. Schriftführer/in
  3. Kassierer/in
  4. Chronist/in

 

Nächsten Termine

 

 

                 2025

Oktober

18.10.2025 Klöppeln 

November 

21.11.2025 Stammtisch

22.11.2025 Klöppeln

30.11.2025 Adventssingen

Dezember 

05.12.2025 Adventsfeier

14.12.2025 Adventssingen 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
 
 

 

 

 

 
 

 

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